Reichsburgerwochen IV: Die besseren Juristen – die Beweisführung des Reichsbürgers, sein Hang zu Paragrafen und sein Unvermögen, sie zu deuten

Hust, jetzt wird’s staubig. Wir begeben uns in die Tiefen der Juristerei und nehmen Paragrafen auseinander. Da müsst Ihr jetzt durch, sorry. Wer keine Ahnung von Jura, Völkerrecht oder dergleichen hat, sei beruhigt – der Reichsbürger hat sie auch nicht.

Und zur erneuten Beruhigung der geneigten Leserschaft: Ich werde nicht auf alle juristischen Reichsschwurbeleien eingehen. Kann ich gar nicht, da müsste man ein Buch schreiben (gibt’s übrigens, wird in Teil 9 vorgestellt). Darum hier mal das Wichtigste: Deutschland, hat die Reichspappe wie gesagt herausgefunden, ist nicht souverän. Dort, in Teil 2, bin ich schon auf den Überleitungsvertrag und was der Reichi nicht verstanden hat eingegangen.

Der Reichsburger hat aber noch viele weitere Trumpfkarten: Eine absoluter Klassiker und letztlich Argumentationsgrundlage ist, dass das Bundesverfassungsgericht (das die Reichseiche nicht anerkennt) 1973 geurteilt hat, Zitat: „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches“. Der Reichsjurist jubelt, schwenkt die Fahnen hoch und trägt dieses Urteil (das von einem Gericht stammt, das er nicht anerkennt, weil es nicht existent ist, weil es ja selbst sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger … mir brennen die Logikdioden gleich durch) vor sich her wie weiland Cäsar seinen Lorbeerkranz überm Hirn.

Aber Moment: Das Urteil ist gar nicht vollständig zitiert (eine ganz lahme Finte, aber immer gern vom Reichslogikamt bemüht). Denn es geht noch weiter mit „ […] sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht“.

Ja, der Satz wurde von Juristen niedergeschrieben. Dass es wirklich welche waren, zeigt ja schon die Formulierung ;-).

Der Satz sagt im Grunde: BRD = Deutsches Reich, nur kleiner.

Das ist dem Reichi leider zu profan, was er mit allen anderen juristischen „Argumentationen“ immer und immer wieder beweist. Auch den 2 plus 4 Vertrag hat er nicht verstanden, das ist aber eine andere Geschichte.

So steckt das Reichszäpfchen bis heute im Arsch seines längst toten Paragrafenpferdes und meint dennoch, einem goldenen Zeitalter entgegen zu reiten.

2 Kommentare zu “Reichsburgerwochen IV: Die besseren Juristen – die Beweisführung des Reichsbürgers, sein Hang zu Paragrafen und sein Unvermögen, sie zu deuten

  1. Hallo – hier mal ein interessante Videos

    1) zur praktischen “Rechts”ausübung der BRD:

    2) zu dem Unterschied zwischen einer natürlichen und juristischen Person:

    3) und der NGO BRD- und welche Rechtsauswirkungen dies hat:

    …und bitte nicht löschen, sonst kann sich ja niemand ein klares Bild machen….danke :)

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